ace powertec GmbH
Förderung und Finanzierung
Förderung und Finanzierung
In Deutschland gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Im folgenden einige der attraktivsten Optionen:
- KfW-Darlehen:
- KfW-Programm 270: Dies ist ein spezielles Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Es ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und kommunale Einrichtungen verfügbar. Die Zinssätze sind abhängig von den spezifischen Bedingungen und dem Standort des Projekts und beginnen bei 4,53%.
- KfW-Programme 297/298: Diese Kredite unterstützen energieeffizientes Bauen bei Neubauten und Erstkäufen, einschließlich der Installation von Photovoltaikanlagen. Sie sind sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen erhältlich, mit Zinssätzen ab 2,15 % und bis zu 150.000 Euro pro Projekt.
- KfW-Programme 358/359: Diese Kredite ermöglichen die Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, einschließlich der Installation von Photovoltaikanlagen. Der maximal förderfähige Betrag beträgt 120.000 € pro Projekt. Dies ist besonders interessant für Haushalte mit höherem Einkommen.
- Bankkredite und kommerzielle Finanzierungen: Viele Banken in Deutschland bieten spezialisierte grüne oder energetische Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an. Die Zinssätze für diese Kredite sind häufig günstiger als bei normalen Verbraucherkrediten, da Banken Investitionen in erneuerbare Energien fördern.
- Leasing bzw. Mietkauf: Neben klassischen Krediten bieten viele Unternehmen auch Leasing- bzw. Mietkauf-Optionen für Photovoltaikanlagen an. Beim Leasing bzw. Mietkauf zahlen Eigentümer monatliche Raten für die Nutzung des Systems und haben am Ende der Laufzeit oft die Möglichkeit, das System zu kaufen.
Es ist wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Förderungen und Änderungen zu informieren und eine Beratung einzuholen. In jedem Fall empfiehlt es sich, mit unseren Experten und unseren Finanzberatern zu sprechen, um die beste Option für Ihr spezifisches Projekt zu wählen.
Mehrwertsteuer 2025
Im Jahr 2025 wird auf Photovoltaikanlagen für Privathaushalte weiterhin keine Mehrwertsteuer erhoben, solange sie auf oder neben einem Wohnhaus installiert werden. Diese Steuerbefreiung gilt auch für öffentliche Gebäude und Gebäude des Allgemeinwohls und umfasst alle Teile der PV-Anlagen (z. B. Solarpanels, Batterien, Verkabelung). Auch bei Erweiterungen einer bestehenden Anlage entfällt die Mehrwertsteuer auf die neuen Komponenten. Bei Miet- oder Leasingmodellen gilt die Steuerbefreiung jedoch nur, wenn am Ende der Laufzeit eine Übergabe erfolgt. Die Regelung fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und trägt zur Unabhängigkeit von Energieimporten bei.